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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen
dem Übersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich
anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber
erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über
besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.).
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der
Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig
dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare
des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen,
etc.)
3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
1. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen
in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch
auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
2. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung
leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf,
sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
1. Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
1.Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über
alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner
Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
1. Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten
Übersetzung bzw. 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
2. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit
dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer
kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen,
der für die Durchführung der Übersetzung objektiv
notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe
seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars
abhängig machen.
3. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine
nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über
die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht.
2. Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht.
2. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. |
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Elena Hölzel
für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte
Dolmetscherin der russischen Sprache
Mobil: 0177 400 80 90
info@russisch-in-berlin.de
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